Verhalten von Straßenfahrzeugen gegenüber Schienenfahrzeugen

Das sagt die STVO zur Gleisbenutzung auf Straßen:

- §2 (3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.

- §9 (1) … Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. …

Was heißt das im Klartext:

Linksabbiegende Fahrzeuge haben haben vor der Straßenbahn auf den Schienen nichts verloren, auch dann nicht, wenn sie ihrerseits gegenüber dem Gegenverkehr wartepflichtig sind. Im Zweifel müssen Fahrzeugführer geradeaus weiter fahren und eine Ehrenrunde in Kauf nehmen. Die Bahn behindern dürfen sie nicht.

Das sagt die STVO zum Verhalten an Haltestellen:

- §20 (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

- §20 (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch     nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

 

Quelle: STVO & STRASSENBAHNMAGAZIN 11/2013